Vorsorge im Alter, bei Unfall, Krankheit und Pflege

unser Beratungsangebot zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung!

Wenn wir an das Alter denken, dann kommt auch die Sorge, dass wir vielleicht hilflos werden und keine eigenen Entscheidungen für unsere persönlichen und vermögensrechtlichen oder geschäftlichen Belange mehr treffen können. Die gleiche Sorge haben wir im Hinblick auf schwere Krankheiten oder dass wir durch einen Unfall zum Pflegefall werden könnten.

Darum: Rechtzeitig vorsorgen - für den Fall, dass wir durch Alter, Krankheit und Unfall hilflos werden und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können!  Also: Vorsorgen ja, aber wie?

Für den vermögensrechtlichen und geschäftlichen Bereich kann mit der Vorsorgevollmacht oder alternativ mit der Betreuungsverfügung das Notwendige geregelt werden. Für den medizinischen und pflegerischen Bereich stehen als Gestaltungsinstrumente zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Patientenverfügung und/oder die Patientenvollmacht!

Wir möchten Sie anregen, sich in gesunden Tagen mit diesen wichtigen Fragen auseinanderzusetzen. Für die Beratungsleistung erheben wir für unsere Vereinsmitglieder eine einmalige Unkostenpauschale von 25 €.
 

Haben Sie Interesse?

 Zur Terminabsprache erreichen Sie uns außerhalb der Ferien, immer donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 875977. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen § 6 RDG dieses Beratungsangebot nur für Vereinsmitglieder anbieten dürfen  (Einzelmitgliedschaft jährlich 15 €, Familienmitgliedschaft 25 €).
 

Kontakt

Geschäftsstelle: 08095/875977

Beratende Rechtsanwältin: Frau Susanne Schwarze
 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.