Rechtsberatung zur Sorgerechtsverfügung 

für Vereinsmitglieder - unser erweitertes Beratungsangebot für Eltern von minderjährigen Kindern!

Wenn ein Elternteil durch Krankheit oder Unfall zum Pflegefall wird oder stirbt, dann bleibt – im Falle der gemeinsamen Sorge - das alleinige Sorgerecht beim überlebenden Elternteil.

Aber was geschieht mit minderjährigen Kindern bei getrennt lebenden und/oder unverheirateten Eltern? Und was geschieht, wenn beide Elternteile, z.B. durch einen Unfall, ums Leben kommen, wer sorgt dann für die minderjährigen Kinder?
 

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern rechtsverbindlich dafür Sorge tragen, dass im Fall der Fälle die Kinder in die Obhut einer gewünschten nahe stehenden Vertrauensperson kommen.

Dieses Recht ist häufig unbekannt. Vielmehr herrscht fälschlicherweise die Auffassung, dass es ausreiche, nach der Geburt des Kindes einen (Tauf-)Paten zu bestimmen. Nach der gesetzlichen Regelung muss die Benennung eines Vormunds jedoch formal in einer Sorgerechtsverfügung niedergelegt sein, damit sie Rechtswirksamkeit entfaltet.

 
Haben Sie Interesse?

Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Rechtsanwältin Susanne Schwarze

Kontakt

Geschäftsstelle: 08095/875977

Beratende Rechtsanwältin: Frau Susanne Schwarze
 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.